Sie suchen unabhängige Beratung und Vertretung im Bereich des Rentenrechts?
Dann sind Sie hier genau richtig.
Als Rentenberater helfe ich Ihnen in Angelegenheiten
sowie
Als Rentenberater bin ich gerichtlich zugelassen und unabhängiger Interessenvertreter meiner Mandanten.
Rentenberater sind an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gebunden und unterliegen der Schweigepflicht.
Die Berufsbezeichnung des Rentenberaters ergibt sich aus den Regelungen des Rechtsdienstleistungsgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und darf nur von den Erlaubnisinhabern geführt werden.
Die Vertretung erfolgt vom Antrags- über das Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren bis zur Klage vor dem Sozialgericht und der Berufung vor dem Landessozialgericht.