Mein Honorar

Meine Leistungen sind nicht kostenlos aber dennoch bezahlbar.

Rentenberater sind verpflichtet, die Vergütung ihrer Dienstleistungen  nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zu berechnen.

 

Im Regelfall wird für die Erstberatung eine Vergütung in Höhe von 80 € fällig zuzüglich 19% Umsatzsteuer (30 Minuten Beratungszeit).

Abgerechnet wird nach der Dauer der Beratungszeit.

 

Häufig können hier bereits Fragestellungen gelöst oder grobe Einschätzungen zu den Fragen gegeben werden.

 

Für die weitere Bearbeitung richtet sich die Höhe der Gebühren  nach dem zeitlichen Aufwand, der Bedeutung der Angelegenheit, der Schwierigkeit und dem Umfang der Tätigkeit.

Häufig vereinbaren wir eine Vergütung (Vergütungsvereinbarung § 4 RVG). Diese Form der Honorierung bietet Kostensicherheit von Beginn an.

 

Die Höhe der Gebühren hängt vom jeweiligen Einzelfall ab, demzufolge können hier keine konkreten Angaben gemacht werden.

 

Vorab informiere ich Sie über die zu erwartenden Kosten.

 

 

 Wird ein Widerspruchs- oder Klageverfahren erfolgreich abgeschlossen, werde ich für Sie eine Kostenbeteiligung bzw. Kostenerstattung durch die  Behörde beantragen.

 

Klageverfahren können über bestehende Rechtsschutzversicherungen abgewickelt werden, soweit Ihr Vertrag den Sozialrechtsschutz beinhaltet.

Rechtsberatungskosten bzw. Beratungshonorare können als Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden.

Ihr Auftrag richten sich auf die Erbringung meiner Dienstleistung unabhängig vom Erfolg.

 

Haben Sie Fragen, rufen Sie mich einfach an!